Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungskurs und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu:
– Staatliche Fischerprüfung
– Der Weg zum Angeln
– Jugendfischereischein
– Gesetzliche Bestimmungen zur Fischerprüfung für Baden-Württemberg
– Übersicht der Vorbereitungslehrgänge
Die Vorbereitungkurse beim ASV Pforzheim e.V. finden in den Monaten April und Mai sowie in den Monaten September, Oktober und November statt.
Die Prüfung ist im Mai und im November.
Nachprüfungen finden im darauf folgenden Mai und November statt.