Wer die Prüfung ablegen will, hat an einem vom zuständigen Regierungspräsidium anerkannten Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. Der Inhalt und Umfang des Vorbereitungslehrganges richtet sich nach der Anlage (Leitfaden für die Ausarbeitung und Anerkennung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Baden-Württemberg). Abweichungen der Vorbereitungslehrgänge von der Anlage bedürfen der Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums. Der Lehrgang muss mindestens 32 Stunden umfassen und sich auf die Sachgebiete des § 14 Absatz 1 beziehen.
Dieser Lehrgang soll jedem, an der Fischerei Interessierten, nicht nur die nötige Fachkenntnisse zur Ausübung der Fischerei vermitteln, sondern soll auch die Naturverbundenheit, Waidgerechtigkeit und das Umweltbewusstsein des Angelfischers dokumentieren und weitergeben.
Der Lehrgang behandelt während den Schulungsterminen verschiedene Fachgebiete.
In der allgemeinen und speziellen Fischkunde werden Fachkenntnisse über die einzelnen Fischarten, deren Biotope und Lebensgewohnheiten sowie Erkennungsmerkmale und Entwicklung vermittelt.
Die Gewässerökologie behandelt Aufbau und Entwicklung eines Gewässers mit dazugehöriger Fauna und Flora.
Das Fachgebiet „Fischege“ beschäftigt sich unter anderem mit den Umweltproblemen der Fischerei Pflege der Gewässer, Fischbesatz, Fischsterben durch Gewässerverunreinigungen, Wasseruntersuchungen zum anderen mit der Hege der Gewässer und dessen Wasserwild natürliche Nahrung, Fischkrankheiten, Parasiten, Fischfeinde und Lebensraum der Fische.
Die Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung, Verwertung der gefangenen Fische macht den Angelinteressenten mit der Entwicklung und dem neuesten Stand der Angelgeräte sowie deren Handhabung und Anwendung vertraut; nicht nur im Hinblick auf Fangerfolg, sondern vor allem im Hinblick auf Waidgerechtigkeit schonender Fang mit geringster Verletzungsgefahr Schonzeiten und Schonmaße, Fangbeschränkungen, Verhalten bei der Ausübung der Angelfischerei. In diesem Fachgebiet erhalten Sie eine theoretische und ein praktische Ausbildung.
Gesetze der Fischerei und das Naturschutzgesetz sind Bestandteil der Rechtskunde.
Filmvorträge, eine Gewässerbesichtigung unter Führung erfahrener Fischer und ein Besuch einer Fischzuchtanlage runden den Lehrgang ab.